Wir bieten allen unseren Teilnehmern den Abschluss nachstehender Versicherungen an.
Der Abschluss kann direkt über uns online erfolgen. Alle Infos, Prämien einfach anfragen:
Mit einer Einmal-Reiserücktrittsversicherung schützt du eine einzelne Reise besonders günstig. Dabei kannst du zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen. Immer abgesichert sind dabei die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen und bestimmte Mehrkosten. Andere Leistungen, beispielsweise den Schutz bei Reiseabbruch, kannst du gezielt ergänzen.
Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Schwangerschaft – Viele Gründe können deinen Reiseantritt verhindern. In diesen Fällen springt die URV-Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel ein:
Um den Beitrag in Grenzen zu halten, müssen wir einige Risiken vom Versicherungsschutz ausschließen. Nicht versichert sind unter anderem:
Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären.
Erstattet werden die Kosten der Hinreise nach Art und Qualität der ursprünglichen Hinreise.
Die Umbuchungs-/Stornokosten werden nur erstattet, wenn kein anderer Kostenträger (Veranstalter, Behörde...) leistet.
Bietet der touristische Leistungserbringer statt Kostenerstattung einen entsprechenden (Wert-)Gutschein
an und wird dieser akzeptiert, ist dessen Wert auf die Erstattung anzurechnen.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit Rückreise-Schutz Reise-Abbruch-Versicherung Erstattung Mehrkosten der Rückreise, wenn...
Erstattet werden die Umbuchungskosten des jeweiligen Rückreisetransportmittels; Neubuchungen werden nur erstattet, wenn eine Umbuchung nachweislich nicht möglich ist.
Rückerstattungen aus einer etwaigen Stornierung des ursprünglichen Transportmittels werden auf eine etwaige Neubuchung angerechnet.
Erstattet werden die Kosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglichen Rückreise.
Die Erstattung erfolgt subsidiär zu anderen Kostenträgern (z.B. Reiseveranstalter, Airline ... ).
Bietet der touristische Leistungserbringer für nicht genutzte Rückreiseleistungen (Wert-)Gutscheine an, ist deren Wert auf die Erstattung anzurechnen.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit Rückreise-Schutz Reise-Abbruch-Versicherung Erstattung Mehrkosten der Rückreise, wenn...
Erstattet werden die zusätzlichen Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die über den geplanten Reisezeitraum hinausgehen weil eine Rückreise wegen Erkrankung oder Quarantäne nicht möglich ist.
Die Erstattung erfolgt nur für den Zeitraum, für den eine Rückreise nicht möglich ist und nur subsidiär zu anderen Kostenträgern (z. B. Reiseveranstalter, Hoteliers, Behörden ... ).
Die Erstattung erfolgt nach Art und Qualität der ursprünglichen Unterbringung und ist auf eine Gesamtdauer von 14 Tagen und bis maximal insgesamt 1.500 Euro limitiert.
Alternative und kostenlose Unterbringungsangebote sind anzunehmen, wenn diese mindestens der gebuchten Kategorie entsprechen – bei Ablehnung besteht kein Anspruch.
Alle Reisen finden auf jeden Fall statt! Sobald du gebucht hast, kannst du entspannt deinen Urlaub planen und erhälst keine Absage, wie bei den meisten Anbietern, weil die angestrebte Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.
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