Versicherungen

Wir bieten allen unseren Teilnehmern den Abschluss nachstehender Versicherungen an.


Der Abschluss kann direkt über uns online erfolgen. Alle Infos, Prämien einfach anfragen:

Vor der Reise

Mit einer Einmal-Reiserücktrittsversicherung schützt du eine einzelne Reise besonders günstig. Dabei kannst du zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen. Immer abgesichert sind dabei die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen und bestimmte Mehrkosten. Andere Leistungen, beispielsweise den Schutz bei Reiseabbruch, kannst du gezielt ergänzen.


Was ist abgesichert?

Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Schwangerschaft – Viele Gründe können deinen Reiseantritt verhindern. In diesen Fällen springt die URV-Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel ein: 

 

  • unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • unerwartete Organspende
  • Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Beginn einer Ausbildung nach der Schulzeit
  • Schwangerschaft oder plötzliche Adoption eines Kindes


Was ist nicht abgesichert?

Um den Beitrag in Grenzen zu halten, müssen wir einige Risiken vom Versicherungsschutz ausschließen. Nicht versichert sind unter anderem:

 

  • Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind.
  • Kosten für entgangene Urlaubsfreuden, wenn Sie zum Beispiel einen Ausflug, einen Opernabend oder den Besuch eines Fußballspiels mitgebucht haben, der ebenfalls ausfällt.
  • Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren – also beispielsweise eine Unfallverletzung wie ein gebrochenes Bein, die länger ausheilen muss



Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären.


Erstattet werden die Kosten der Hinreise nach Art und Qualität der ursprünglichen Hinreise.

Die Umbuchungs-/Stornokosten werden nur erstattet, wenn kein anderer Kostenträger (Veranstalter, Behörde...) leistet.


Bietet der touristische Leistungserbringer statt Kostenerstattung einen entsprechenden (Wert-)Gutschein

an und wird dieser akzeptiert, ist dessen Wert auf die Erstattung anzurechnen.


Auf der Reise

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit Rückreise-Schutz Reise-Abbruch-Versicherung Erstattung Mehrkosten der Rückreise, wenn...

  • du oder eine Risikoperson erkrank(s)t 
  • bei dir oder einer mitreisenden Risikoperson der begründete Verdacht auf eine Infektion z.B. mit COVID-19 vorliegt und aus diesem Grund eine individuelle und persönliche Quarantäne durch eine Behörde angeordnet wird und die Reise deshalb nicht wie geplant beendet werden kann.


Erstattet werden die Umbuchungskosten des jeweiligen Rückreisetransportmittels; Neubuchungen werden nur erstattet, wenn eine Umbuchung nachweislich nicht möglich ist.


Rückerstattungen aus einer etwaigen Stornierung des ursprünglichen Transportmittels werden auf eine etwaige Neubuchung angerechnet.


Erstattet werden die Kosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglichen Rückreise.


Die Erstattung erfolgt subsidiär zu anderen Kostenträgern (z.B. Reiseveranstalter, Airline ... ).

Bietet der touristische Leistungserbringer für nicht genutzte Rückreiseleistungen (Wert-)Gutscheine an, ist deren Wert auf die Erstattung anzurechnen.

Erstattung zusätzlicher Unterbringungskosten, wenn...

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit Rückreise-Schutz Reise-Abbruch-Versicherung Erstattung Mehrkosten der Rückreise, wenn...

  • du oder eine Risikoperson erkrank(s)t 
  • bei dir oder einer mitreisenden Risikoperson der begründete Verdacht auf eine Infektion z.B.  mit COVID-19 vorliegt und aus diesem Grund eine individuelle und persönliche Quarantäne durch eine Behörde angeordnet wird und die Reise deshalb nicht wie geplant beendet werden kann.


Erstattet werden die zusätzlichen Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die über den geplanten Reisezeitraum hinausgehen weil eine Rückreise wegen Erkrankung oder Quarantäne nicht möglich ist.

Die Erstattung erfolgt nur für den Zeitraum, für den eine Rückreise nicht möglich ist und nur subsidiär zu anderen Kostenträgern (z. B. Reiseveranstalter, Hoteliers, Behörden ... ).


Die Erstattung erfolgt nach Art und Qualität der ursprünglichen Unterbringung und ist auf eine Gesamtdauer von 14 Tagen und bis maximal insgesamt 1.500 Euro limitiert.


Alternative und kostenlose Unterbringungsangebote sind anzunehmen, wenn diese mindestens der gebuchten Kategorie entsprechen – bei Ablehnung besteht kein Anspruch.